Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem 1 Januar 2019
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
("AGB") sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und
sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen) zwischen Phare1 AG und
Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind auf unseren Web Shop sowie auf unserer
Internet Seite www.phare1.ch veröffentlicht.
Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie Phare1 AG ausdrücklich
und schriftlich akzeptiert. Ebenso bedürfen individuelle Erklärungen,
Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen sowie etwaige Kulanz absprachen und der
Abschluss selbständiger Beratungsverträge zur Rechtswirksamkeit der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Phare1 AG. Einkaufsbedingungen unserer
Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen haben.
2. Alle Angebote von Phare1 AG sowie alle technischen Angaben,
Abbildungen in Katalogen, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich,
solange Phare1 AG nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die
Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert
oder via E-Mail oder per Telefon Annahme erklärt hat. Aufträge des Kunden
gelten ebenfalls nur unter Einbezug der jeweils geltenden AGB von Phare1 AG.
Die Auftragsbestätigungen von, sondern - angepasste sowie gefärbte Artikeln
sind Unterschrieben vom Kunde an uns zu retournieren.
3. Für Reparaturen, die unsere Lieferanten für uns Fachgerecht
ausführen, erstellen wir einen Kostenvoranschlag nur auf ausdrücklichem
Kunden Wunsch. Das heisst, dass jede uns retournierte Maschine, ohne andere
Angabe, von uns zum Lieferanten zur Reparatur geschickt wird und der volle
Aufwand dem Kunden verrechnet wird.
4. Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzliche MwSt.
5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken
(CHF) zu leisten ohne Abzug (Skonto). Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der
Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung einer vereinbarten
Zahlungsfrist sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzustellen oder
abzulehnen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und
sodann der jeweils ältesten Forderung von Phare1 AG gegenüber dem Kunden
angerechnet. Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung
zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung
von Phare1 AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Phare1 AG
bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt
ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Phare1 AG berechtigt, den Eigentumsvorbehalt
auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
6. Wir liefern unsere Produkte in der Regel innerhalb von bis zu 3 Werktagen, ausgenommen
Spezial Artikel/Fabrikate sowie Färbung, soweit die Produkte verfügbar sind und
nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. Die angegebenen
Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen
unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch
Ereignisse behindert, die Phare1 AG nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch
höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen
um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem kann Phare1 AG ganz oder teilweise
vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert
sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels
Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.
7. Die Mengen pro Verpackungseinheit sind der Auftragsbestätigung oder dem
verbindlichen Angebot von Phare1 AG zu entnehmen. Phare1 AG behält sich vor,
Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend
abzuändern. Bei Produkten, die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht
in einem aktuellen Katalog von Phare1 AG enthalten sind, behält sich Phare1 AG
vor, Bestellmengen den internen Produktionsmengen anzupassen oder einen
Zuschlag zu verrechnen.
8. Der Versand erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Phare1 AG organisiert den Transport der Produkte nach
eigenem Ermessen, wobei Sonderwünsche des Kunden soweit möglich berücksichtigt
werden. Sämtliche Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen
zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten der
Nacherfüllung wegen eines Mangels handelt.
Bei Reparaturleistungen entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache für
uns ein Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag,
sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht. Bei Nichtabholung oder
Annahmeverweigerung sind wir nach entsprechender Ankündigung berechtigt,
die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile
und Verschrottung des Restes zu verwerten.
Nicht zugestellte Pakete, die
nicht der Phare1 AG zuzurechnen sind, werden ohne vorherige Anweisung des
Kunden nicht zurückgesandt.
Bei Nichtabholung oder Verweigerung der Abnahme des Materials sind wir nach
entsprechender Aufforderung berechtigt, das Gerät zu verkaufen oder zu
verschrotten.
9. Waren, welche von Phare1 AG korrekt geliefert wurden, werden von Phare1 AG
nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer mit Phare1 AG
vereinbarten Warenrücksendung ist folgendes zu beachten:
·
Auf dem
Begleitpapier/Lieferschein, muss der Kunde nebst der Rechnungsnummer, der Name
des Phare1 AG Mitbarteiter mit wem die Rückgabe vereinbart wurde, vermerken.
·
Eine
Warenrücknahme ist nur für ganze Verpackungseinheiten möglich, welche
originalverpackt sind und dem aktuellen Verkaufsprogramm von Phare1 AG
entsprechen.
Es werden nur Warenrücknahme die im Laufendem Jahr bestellt wurden angenommen.
Rücksendungen von Waren, welche bei Phare1 AG nicht mehr im
Sortiment sind, werden ohne Rückvergütung entsorgt.
· Zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt.
Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift in diesem Umfange zu kürzen. Für Rücksendungen unter 50.-CHF wird keine Gutschrift ausgestellt.
·
Sonderanfertigungen,
Sonderartikel sowie Gefärbte Artikel werden nicht zurückgenommen.
• Aktuelle Katalogartikel und Produkte mit Verfallsdatum müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurückgegeben werden. Bei Rücksendung der Ware nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen werden den Kunden folgende Beträge erstattet:
-
Innert 14 Tagen ab Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der
zurückgesendeten Ware.
- Ab 14 Tagen nach Auslieferung:
fakturierter Nettokaufpreis der zurückgesendeten Ware abzüglich 30% des
fakturierten Nettokaufpreises der zurückgesendeten Ware.
• Die Rücksendungskosten gehen zur Last des Kunden, soweit kein Fehler der Phare1 AG die Ursache der Rücksendung ist.
10. Unsere Lieferungen, erbrachten Dienstleistungen
und unsere diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und
etwaige Mängel hinsichtlich der gelieferten Produkte, der erbrachten
Dienstleistungen und/oder Fehler in der Rechnung unverzüglich, spätestens
jedoch 8 Tage nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder nach
Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht
rechtzeitig gerügt, sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Während des
Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Kunden durch die Post
feststellen zu lassen. Bei LKW-Lieferungen sind auf dem Transport entstandene
Schäden oder Verluste durch den LKW-Fahrer bestätigen zu lassen. Der Kunde darf
die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
11. Phare1 AG garantiert, dass gelieferte Produkte frei von Mängeln und
Fertigungsfehlern sind. Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das
Produkt in Übereinstimmung mit der von Phare1 AG gelieferten
Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und
gereinigt wird und dass alle Garantieansprüche, falls nicht anders
kommuniziert, innerhalb von 12 Monaten ab Verkaufsdatum geltend gemacht
werden. Für erbrachte Dienstleistungen und Reparaturen beträgt die
Garantiefrist ebenfalls 12 Monate ab Abschluss der
Dienstleistungserbringung oder der Reparatur. Mit Ablauf der Garantiefrist
verwirken sämtliche Ansprüche des Kunden. Garantieansprüche sind schriftlich
geltend zu machen mit Angabe des Kaufdatums und unter genauer Beschreibung des
Mangels. Das Produkt oder der betroffene Produktteil ist unverzüglich nach
Feststellung des Mangels an Phare1 AG in Therwil zu senden. Die vorliegende
Garantie ist abschliessend und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen
Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich.
Vorbehalten bleiben die jeweils in den Gerätebedienungsanleitungen enthaltenen
Garantiebestimmungen.
12. Bei Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen), welche innerhalb der Garantiefrist auftreten und rechtzeitig gerügt werden, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern bzw. zu reparieren oder die gelieferten Produkte zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung werden hiermit wegbedungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen durch den Kunden oder durch fremde Werkstätten ausgeführt werden. Da unsere Systeme eine technische Einheit bilden, dürfen Produkte von Phare1 AG nicht für andere als die von Phare1 AG empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn Produkte von Phare1 AG durch Dritte verändert werden oder Produkte oder Bestandteile von Dritten in Produkte von Phare1 AG eingebaut werden. Es bestehen keine Ansprüche auf Garantieleistungen bei Mängeln aufgrund normaler Abnützung, unsachgemässem Umgang, ungenügender Wartung oder Einwirkung Dritter.
Die Kosten/Folgekosten für zusätzlichen Schaden
durch den Ein- oder Ausbau eines unserer Produkte sowie die Kosten für Indirekte
Schaden oder entgangenen Gewinn können von der Phare1 AG nicht übernommen
werden.
13. Phare1 AG haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen der Produkthaftpflicht. Ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober
Fahrlässigkeit, wird jegliche weitergehende Haftung ausgeschlossen. Die
Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen
Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung
etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist in jedem Falle Sache
unserer Kunden. Phare1 AG lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die
infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben entstehen können. Wir
machen den Kunden darauf aufmerksam, dass unsere Mitarbeiter nicht unbedingt
ausgebildete Handwerker, Statiker oder Ingenieure sind. Beratungsleistungen
unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht eine gebotene Beratung durch
qualifizierte Fachleute. Unterlässt der Kunde den Beizug qualifizierter
Fachleute, haften wir nicht für hieraus entstehende Schäden. Die
vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Phare1 AG im
Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Phare1 AG zurückzuführen
sind, sowie für die persönliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung
dieser Personen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist.
Eine allfällige Schadenersatzpflicht von Phare1 AG, ihren Organen, ihren Mitarbeitern und allfällig Phare1 AG beigezogenen Dritten ist – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – in jedem Fall beschränkt auf den vom Kunden gemäss Vertrag bezahlten oder zu bezahlenden Preis.
14. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die sich Phare1 AG im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erfüllung von Dienstleistungen aneignet oder von Dritten erwirbt, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von Phare1 AG. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Phare1 AG darf der Kunde keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Patenten und/oder Marken, von Phare1 AG verwenden.
Eigentum des Katalogs und Urheberrecht. Das
grafische Design sowie das Nummerierungssystem der verwendeten Artikel oder
Dokumente (ob gedruckt oder elektronisch) in unserem Katalog, sind
urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen jeglicher Art, auch
auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Phare1 AG gestattet.
15. Erfüllungsort für sämtliche vom Kunden zu leistenden Zahlungen ist
der Sitz von Phare1 AG in Therwil. Es gilt schweizerisches Recht.
Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts
(CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Arlesheim, Schweiz.
16. Ursprünglicher Referenztext. Bei Abweichungen zwischen dem Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache und denen in einer anderen Sprache, ist der deutsche Wortlaut massgeblich und wird auf diesen Bezug genommen.
17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder anderweitig unwirksam sein, so wird hierdurch nicht die gesamte Vereinbarung ungültig. Die ungültige Passage wird durch den aufsichtsrechtlichen Artikel ersetzt.