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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem 1 Januar 2019


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen) zwischen Phare1 AG und Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind auf unseren Web Shop sowie auf unserer Internet Seite www.phare1.ch veröffentlicht. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie Phare1 AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Ebenso bedürfen individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen sowie etwaige Kulanz absprachen und der Abschluss selbständiger Beratungsverträge zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Phare1 AG. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Alle Angebote von Phare1 AG sowie alle technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich, solange Phare1 AG nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder via E-Mail oder per Telefon Annahme erklärt hat. Aufträge des Kunden gelten ebenfalls nur unter Einbezug der jeweils geltenden AGB von Phare1 AG. Die Auftragsbestätigungen von, sondern - angepasste sowie gefärbte Artikeln sind Unterschrieben vom Kunde an uns zu retournieren.

3. Für Reparaturen, die unsere Lieferanten für uns Fachgerecht ausführen, erstellen wir einen Kostenvoranschlag nur auf ausdrücklichem Kunden Wunsch. Das heisst, dass jede uns retournierte Maschine, ohne andere Angabe, von uns zum Lieferanten zur Reparatur geschickt wird und der volle Aufwand dem Kunden verrechnet wird.

4. Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzliche MwSt.

5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten ohne Abzug (Skonto). Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann der jeweils ältesten Forderung von Phare1 AG gegenüber dem Kunden angerechnet. Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von Phare1 AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Phare1 AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Phare1 AG berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

6. Wir liefern unsere Produkte in der Regel innerhalb von bis zu 3 Werktagen, ausgenommen Spezial Artikel/Fabrikate sowie Färbung, soweit die Produkte verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, die Phare1 AG nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem kann Phare1 AG ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.

7. Die Mengen pro Verpackungseinheit sind der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot von Phare1 AG zu entnehmen. Phare1 AG behält sich vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Bei Produkten, die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht in einem aktuellen Katalog von Phare1 AG enthalten sind, behält sich Phare1 AG vor, Bestellmengen den internen Produktionsmengen anzupassen oder einen Zuschlag zu verrechnen.

8. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Phare1 AG organisiert den Transport der Produkte nach eigenem Ermessen, wobei Sonderwünsche des Kunden soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten der Nacherfüllung wegen eines Mangels handelt.
Bei Reparaturleistungen entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache für uns ein Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag, sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht. Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung sind wir nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

Nicht zugestellte Pakete, die nicht der Phare1 AG zuzurechnen sind, werden ohne vorherige Anweisung des Kunden nicht zurückgesandt.
Bei Nichtabholung oder Verweigerung der Abnahme des Materials sind wir nach entsprechender Aufforderung berechtigt, das Gerät zu verkaufen oder zu verschrotten.

9. Waren, welche von Phare1 AG korrekt geliefert wurden, werden von Phare1 AG nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer mit Phare1 AG vereinbarten Warenrücksendung ist folgendes zu beachten:

·         Auf dem Begleitpapier/Lieferschein, muss der Kunde nebst der Rechnungsnummer, der Name des Phare1 AG Mitbarteiter mit wem die Rückgabe vereinbart wurde, vermerken.
 

·         Eine Warenrücknahme ist nur für ganze Verpackungseinheiten möglich, welche originalverpackt sind und dem aktuellen Verkaufsprogramm von Phare1 AG entsprechen.

Es werden nur Warenrücknahme die im Laufendem Jahr bestellt wurden angenommen.

Rücksendungen von Waren, welche bei Phare1 AG nicht mehr im Sortiment sind, werden ohne Rückvergütung entsorgt.
 

·         Zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt.

         Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift in diesem Umfange zu kürzen. Für Rücksendungen unter 50.-CHF wird keine Gutschrift ausgestellt.

 

·         Sonderanfertigungen, Sonderartikel sowie Gefärbte Artikel werden nicht zurückgenommen.
 

•     Aktuelle Katalogartikel und Produkte mit Verfallsdatum müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurückgegeben werden. Bei Rücksendung der Ware nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen werden den Kunden folgende Beträge erstattet:  

     -      Innert 14 Tagen ab Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurückgesendeten Ware.
 
-      Ab 14 Tagen nach Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurückgesendeten Ware abzüglich 30% des fakturierten Nettokaufpreises der zurückgesendeten Ware.

•     Die Rücksendungskosten gehen zur Last des Kunden, soweit kein Fehler der Phare1 AG die Ursache der Rücksendung ist.


10. Unsere Lieferungen, erbrachten Dienstleistungen und unsere diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel hinsichtlich der gelieferten Produkte, der erbrachten Dienstleistungen und/oder Fehler in der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder nach Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Kunden durch die Post feststellen zu lassen. Bei LKW-Lieferungen sind auf dem Transport entstandene Schäden oder Verluste durch den LKW-Fahrer bestätigen zu lassen. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

11. Phare1 AG garantiert, dass gelieferte Produkte frei von Mängeln und Fertigungsfehlern sind. Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit der von Phare1 AG gelieferten Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt wird und dass alle Garantieansprüche, falls nicht anders kommuniziert, innerhalb von 12 Monaten ab Verkaufsdatum geltend gemacht werden. Für erbrachte Dienstleistungen und Reparaturen beträgt die Garantiefrist ebenfalls 12 Monate ab Abschluss der Dienstleistungserbringung oder der Reparatur. Mit Ablauf der Garantiefrist verwirken sämtliche Ansprüche des Kunden. Garantieansprüche sind schriftlich geltend zu machen mit Angabe des Kaufdatums und unter genauer Beschreibung des Mangels. Das Produkt oder der betroffene Produktteil ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels an Phare1 AG in Therwil zu senden. Die vorliegende Garantie ist abschliessend und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich. Vorbehalten bleiben die jeweils in den Gerätebedienungsanleitungen enthaltenen Garantiebestimmungen.


12. Bei Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen), welche innerhalb der Garantiefrist auftreten und rechtzeitig gerügt werden, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern bzw. zu reparieren oder die gelieferten Produkte zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung werden hiermit wegbedungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen durch den Kunden oder durch fremde Werkstätten ausgeführt werden. Da unsere Systeme eine technische Einheit bilden, dürfen Produkte von Phare1 AG nicht für andere als die von Phare1 AG empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn Produkte von Phare1 AG durch Dritte verändert werden oder Produkte oder Bestandteile von Dritten in Produkte von Phare1 AG eingebaut werden. Es bestehen keine Ansprüche auf Garantieleistungen bei Mängeln aufgrund normaler Abnützung, unsachgemässem Umgang, ungenügender Wartung oder Einwirkung Dritter.

Die Kosten/Folgekosten für zusätzlichen Schaden durch den Ein- oder Ausbau eines unserer Produkte sowie die Kosten für Indirekte Schaden oder entgangenen Gewinn können von der Phare1 AG nicht übernommen werden.

13. Phare1 AG haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen der Produkthaftpflicht. Ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, wird jegliche weitergehende Haftung ausgeschlossen. Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden. Phare1 AG lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben entstehen können. Wir machen den Kunden darauf aufmerksam, dass unsere Mitarbeiter nicht unbedingt ausgebildete Handwerker, Statiker oder Ingenieure sind. Beratungsleistungen unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht eine gebotene Beratung durch qualifizierte Fachleute. Unterlässt der Kunde den Beizug qualifizierter Fachleute, haften wir nicht für hieraus entstehende Schäden. Die vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Phare1 AG im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Phare1 AG zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung dieser Personen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine allfällige Schadenersatzpflicht von Phare1 AG, ihren Organen, ihren Mitarbeitern und allfällig Phare1 AG beigezogenen Dritten ist – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – in jedem Fall beschränkt auf den vom Kunden gemäss Vertrag bezahlten oder zu bezahlenden Preis.

14. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die sich Phare1 AG im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erfüllung von Dienstleistungen aneignet oder von Dritten erwirbt, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von Phare1 AG. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Phare1 AG darf der Kunde keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Patenten und/oder Marken, von Phare1 AG verwenden.

Eigentum des Katalogs und Urheberrecht. Das grafische Design sowie das Nummerierungssystem der verwendeten Artikel oder Dokumente (ob gedruckt oder elektronisch) in unserem Katalog, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen jeglicher Art, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Phare1 AG gestattet.

15. Erfüllungsort für sämtliche vom Kunden zu leistenden Zahlungen ist der Sitz von Phare1 AG in Therwil. Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Arlesheim, Schweiz.


16. Ursprünglicher Referenztext. Bei Abweichungen zwischen dem Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache und denen in einer anderen Sprache, ist der deutsche Wortlaut massgeblich und wird auf diesen Bezug genommen.


17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder anderweitig unwirksam sein, so wird hierdurch nicht die gesamte Vereinbarung ungültig. Die ungültige Passage wird durch den aufsichtsrechtlichen Artikel ersetzt.



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